Antrag Eigentümerversammlung / Verwalter macht‘s mir schwer

  • Hey ihr Lieben!

    Ende September haben wir eine Eigentümerversammlung.


    Das bereits gekaufte Balkonkraftwerk (800W.) möchte ich dort von den Miteigentümern genehmigen lassen. Ich habe dem Verwalter meinen Antrag geschickt, den er (in der Einladung, die heute an alle ging) wie folgt ergänzt hat.


    Das empfinde ich nun als unnötig und ich habe das Gefühl, dass dies kaum zu bewältigen ist.


    Was sagt ihr? Wie kann ich die einzelnen Punkte zufriedenstellend bis zur Versammlung entkräften / beibringen?


    Liebe Grüße


    Adlatus

  • Bei der Versicherung müsstest Du bei Deiner Hapftpflichtversicherung nachfragen, ob das BKW mitversichert ist oder werden kann. Ein in Deutschland betreibbarer WR muß der VDE 4105 entsprechen und ein Einheitenzertifikat haben. Das findet man einfach im Netz. Da braucht man keine weitere Herstellererklärung oder sonstiges. Wenn auf dem Balkon schon eine Steckdose existiert, hat man mit Erweiterung der elektrischen Anlage nix zu tun und muß sich um den Bestandsschutz keine Sorgen machen. Muß durch eine Fachkraft installiert werden. Naja das wurde in den Gesetzen zu schwammig formuliert. Ein BKW kostet nix mehr, man spart Strom und es amortisiert sich innerhalb weniger Jahre. Warum immer noch soviele ein Problem damit haben, ist schon verwunderlich.

  • Danke! Eine Steckdose ist bereits auf dem Balkon vorhanden.

    Wie würdet ihr vorgehen? Ich würde gerne etwas „greifbares“ mit zur Versammlung bringen

  • Quote

    Die Installalltion und Inbetriebnahme muss über eine Fachkraft erfolgen.

    Bei einer Steckersolaranlage wird in der Regel nichts installiert. Die wird zusammengesteckt und dann zur Inbetrienahme einfach eingesteckt. Ein Elektriker ist da völlig überflüssig. Und wer einen Blumenkasten am Balkongeländer fest machen kann, der wird auch kein Problem haben ein Panel am Geländer festzumachen. Wenn gebohrt und verputzt werden muss, dann könnte eine Fachkraft von Nöten sein. In der Regel aber nicht.


    Ansonsten gilt:

    Quote

    Hinweis für Mieter/Wohnungseigentümer

    Ein nach außen an Brüstung oder Fassade befestigtes Solarmodul hat Einfluss auf das Fassadenbild. Bislang unterliegt seine Anbringung daher der Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen wie Bohrungen an der Gebäudehülle. Ein aktuelles Gesetzesvorhaben, das sich bereits im parlamentarischen Prozess befindet, soll hier Abhilfe schaffen. Es soll Steckersolargeräte in die Reihe der 'privilegierten Maßnahmen" aufnehmen, die von Vermietern bzw. Wohneigentümergemeinschaften nicht mehr ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten.


    https://www.akkudoktor.net/balkonsolar-buch/ Seite 38

    Der Gesetzesentwurf ist am 4. Juli im Bundestag angenommen worden.



    Quote

    Ferner muss vorher von den jeweiligen Eigentümern (hier empfiehlt sich ein gemeinsames geplantes Vorgehen aller Interessenten) der Bestandsschutz der Haus-Elektroanlage geklärt werden. Dieser könnte betroffen sein, jenach Gesamtleistungskapazität aller Balkonkraftwerke.

    Der Bestandsschutz kann wegen einer Steckersolaranlage nie beeinträchtigt werden. Die maximale Last, als Folge der Steckersolaranlagen, im Hausnetz würde auftreten, wenn kein einziger Verbraucher im Haus eingeschaltet wäre und alle Wohnungen die maximalen 800W einspeisen würden. Das ist weit weniger, als wenn alle mogens zusammen ihre Kaffeemaschine (1000W) betreiben und der ein oder andere sich noch die Haare fönt (2000W). In der Regel wird das Hausnetz entlastet, weil der erzeugte Strom vorzugsweise in der eigenen Wohnung verbraucht wird. Insbesondere ist das mittags der Fall, wenn alle kochen (mindestens 1500W/Kochplatte).
    Wenn ein Elektriker wegen einer mangelhaften Installation vom Betrieb einer Steckersolaranlage abrät, ist auch genau deshalb der Bestandsschutz automatisch weg, wenn nicht umgehend saniert wird. Vollkommen egal, ob eine Steckersolaranlage aufgebaut wird oder nicht.


    Dazu findet man auch noch im Solarbuch was:


    Quote

    Dem Verwalter ist die Maßnahme vorher anzuzeigen und folgende Nachweise sind beinzubringen:

    - dass die Hausanlage vor Rückspannungen durch die PV-Anlage geschützt ist (ggf. durch Fachunternehmererklärung). Hierzu gehört auch die Darstellung, warum die weitere Stromversorgungsanlage des Hauses durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt wird.

    -Produktdatenblatt der Anlage

    Das Produktdatenblatt oder eine Zusammenstellung der Komponenten, vielleicht. Was er dazu wissen will, das kann er sich dann bei Bedarf auch selbst im Netz zusammen suchen. Macht wenig Sinn hier wieder tonnenweise Papier zu verschicken, das dann eh keiner mehr list. Im Grunde genügt es zu fordern, dass die Steckersolaranlage VDE-Konform ist. Das ist auch das Einzige, was im Schadensfall interessant sein könnte.

  • Kleine Ergänzung noch,

    der Solarpakt 1 ist zwar im Juli vom BundesTAG verabschiedet worden, aber die daraus resultierende Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt, wenn alles durchgeht, erst am 27. September bei der ersten Sitzung des BundesRATES nach der Sommerpause. Wenn der das Gesetzt durchwinkt, tritt es am 28. September in Kraft. Dann gelten Balkonkraftwerke nach §20, Ab. 2, Punkt 5 als "privilegierte Maßnahmen" und müssen nicht mehr genehmigt werden. ABER die Eigentümergemeinschaft hat weiterhin das Recht die "Art und Weise" zu bestimmen.

  • Kleine Ergänzung noch,

    der Solarpakt 1 ist zwar im Juli vom BundesTAG verabschiedet worden, aber die daraus resultierende Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt, wenn alles durchgeht, erst am 27. September bei der ersten Sitzung des BundesRATES nach der Sommerpause. Wenn der das Gesetzt durchwinkt, tritt es am 28. September in Kraft. Dann gelten Balkonkraftwerke nach §20, Ab. 2, Punkt 5 als "privilegierte Maßnahmen" und müssen nicht mehr genehmigt werden. ABER die Eigentümergemeinschaft hat weiterhin das Recht die "Art und Weise" zu bestimmen.

    In der Regel wird man da ein Einheitliches Erscheinungsbild nach außen festlegen. Allerdings fällt die Abstimmung für etliche Sachen dann vollständig weg. Wenn ich z.B. einen Solartisch auf dem Balkon in Betrieb nehme, dann geht das die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft nichts mehr an. Ich denke einmal, gerade bei Solarmöbeln wird es noch etliche Innovationen geben. Und das ganze Zeug wird ja immer billiger werden.

  • Das einheitliche Erscheinungsbild wäre auch kein Problem, wenn sich mal alle an einen Tisch setzen würden das ganze zu besprechen und abzustimmen. Je mehr gleiche Module man irgendwo kauft, desto billiger wird der Versand. Bei den heutigen Preisen amortisiert sich ein BKW innerhalb weniger Jahre. Wer die Möglichkeit hat und es nicht macht, dem geht es einfach finanziell zu gut.

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