technische Erklärung zur Vorgabe "Nur ein BKW pro Stromkreis"

  • Moin,


    es gibt ja einige Vorgaben bzw. Auflagen, wie ein BKW zu betreiben ist.


    Ich habe eine Frage zu den technischen Hintergründen der Vorgabe "Nur ein BKW pro Stromkreis".


    Grundsätzlich kann man ja an einem Zähler mehrere BKW betreiben, vorausgesetzt es werden in der Summe nicht mehr als 800W eingespeist.


    Warum gibt es aber die zusätzliche Regel, dass die BKWs an unterschiedlichen Stromkreisen hängen müssen?


    Hätte man z.B. einen Stromkreis für mehrere Balkonsteckdosen, so darf man trotzdem nicht 2 BKWs an diesen Steckdosen anschließen, da gleicher Stromkreis, obwohl die Steckdosen/ der Stromkreis NUR für die BKWs verwendet werden würde. Wieso?


    Will der Gesetzgeber das Risiko minimieren, dass bei Anschluss von 2 BKW die Einspeiseleistung von max 800W höchstwahrscheinlich über einen längeren Zeitraum am Tag gegeben ist und so in ungünstigen Fällen der LSS nicht auslöst, wenn BKWs und mehrere Großverbraucher im Stromkreis hängen?


    Ich will die Gesetze garnicht in Frage stellen, mich interessiert nur der technische Hintergrund dieser Vorgabe.


    Danke

  • Der Gesetzgeber sagt nur Steckersolargerät mit max. 800VA installierter WR Leistung und 2kWp, wobei die Anzahl der WR nicht festgelegt ist. Wie das ganze anzuschließen ist, sagt der VDE in seinen Normen. Die neue Norm gibt es allerdings noch nicht. Ob man einen WR mit 800VA oder mehrere WR mit insgesamt 800VA an einen Endstromkreis anschließt, macht keinen Unterschied.

  • Balkonkraftwerk ist ein landläufiger Begriff und weder rechtlich noch technisch definiert. Ausschlaggebend ist die maximale Wechselrichter-Scheinleistung SAmax der Erzeugungsanlage, die in VA (Voltampere) angegeben wird, nicht die maximale Modulleistung in Wp (Watt peak). Das kommt noch aus der alten Norm vom VDE, da es bei 600VA keine Modulbeschränkung gab. Eine Anlage besteht aus verschiedenen Komponenten und die Anzahl der WR war auch hier nicht vorgeschrieben, sondern nur die max. Gesamtleistung von 600VA. Es macht technisch auch keinen Unterschied, ob ich ich einen WR mit 600VA nehme oder 2 mit jeweils 300VA an einem Endstromkreis. Der Schukostecker ist nach Norm nicht erlaubt und wird in der neuen Norm unter gewissen Umständen erlaubt sein.

  • Das Dokument enthält zwar auch veraltete Infos, die o.g. Regel scheint jedoch bestand zu haben.

    Wenn man es genau wissen will, die DIN VDE 0100-551 kann man sich für 20,65 €  als PDF herunterladen. Die anscheinend auch noch erforderliche DIN VDE V 0100-551-1 kostet auch nochmal 26,47 €. Und wenn in den Normen noch einmal Verweise auf andere Normen drin stehen, kostet das natürlich auch wieder extra. Das ist auch der Grund für die ganzen irreführenden Infos die man im Netz dazu findet. Begründungen zu den Normen findet man bei den VDE-Vorschriften im Übrigen auch nicht. Das erschwert dann auch noch die Realisierung von jederzeit erlaubten besseren Lösungen, weil die ja u.U. einmal begründet werden müssen. Das ganze hinterlässt insgesamt einen ziemlich intransparenten Eindruck.


    Physikalisch-technisch macht die Beschränkung keinen Sinn. Mehrere Wechelrichter lassen sich meistens, über Steckverbinder ( zweiter Betteri-Steckkontakt) in einem einzigen Balkonkraftwerk kaskadieren. Bei denen, wo das nicht geht, gibt es entsprechende Adapter zu kaufen. Am Ende ist dann nur noch ein Wielandstecker, der in die derzeit einzig erlaubte Wielandsteckdose am Stromkreis eingesteckt wird, oder halt fest angeschlossen wird. Physikalisch macht es in der Regel keinen Unterschied, ob man das ganze so über die Betteri-Stecker verkabelt, oder ob man dazu eine herkömmliche Mehrfachsteckdose benutzt. Es ist nur teurer und umständlicher und setzt analog zum Wielandstecker die Hemmschwelle bei der Anschaffung noch mal etwas höher.


    Formal gelten die VDE-Vorschriften zwar noch, aber bis Ende des Jahres wird da etliches geändert werden.


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