Moin,
es gibt ja einige Vorgaben bzw. Auflagen, wie ein BKW zu betreiben ist.
Ich habe eine Frage zu den technischen Hintergründen der Vorgabe "Nur ein BKW pro Stromkreis".
Grundsätzlich kann man ja an einem Zähler mehrere BKW betreiben, vorausgesetzt es werden in der Summe nicht mehr als 800W eingespeist.
Warum gibt es aber die zusätzliche Regel, dass die BKWs an unterschiedlichen Stromkreisen hängen müssen?
Hätte man z.B. einen Stromkreis für mehrere Balkonsteckdosen, so darf man trotzdem nicht 2 BKWs an diesen Steckdosen anschließen, da gleicher Stromkreis, obwohl die Steckdosen/ der Stromkreis NUR für die BKWs verwendet werden würde. Wieso?
Will der Gesetzgeber das Risiko minimieren, dass bei Anschluss von 2 BKW die Einspeiseleistung von max 800W höchstwahrscheinlich über einen längeren Zeitraum am Tag gegeben ist und so in ungünstigen Fällen der LSS nicht auslöst, wenn BKWs und mehrere Großverbraucher im Stromkreis hängen?
Ich will die Gesetze garnicht in Frage stellen, mich interessiert nur der technische Hintergrund dieser Vorgabe.
Danke