Balkonkraftwerk mit Speicher - Netzanbieter macht probleme

  • Moin,

    ich habe seid kurzem ein Balkonkraftwerk mit Speicher und Smartmeter ->siehe hier. Habe auch alles brav beim Marktstammregister angemeldet (war wohl ein Fehler)


    Jetzt hat mich mein Netzbetreiber angeschrieben und meint da ich einen Speicher habe muss ich diesesn auch beim Netzbetreiber anmelden. Ist das Korrekt?


    Desweiteren muss dieser Speicher durch einen konzessionierten Elektriker installiert und auch nur über diesen angemeldet werden.


    Als Hinweis derzeit besitze ich noch einen Einrichtungszähler - habe aber schon die Information bekommen, das dieser getauscht wird,


    Warum geht das nur über einen konzessionierten Elektriker ? Das ganze ist doch Plug & Play und habe ich natürlich selbst aufgebaut . Das einzige was ich durch einen Elektriker einbauen lassen habe ist der SmartMeter.

  • Hallo

    ich bezweifle, dass die Aussagen des Netzbetreibers richtig sind, da es sich ja um ein Paket handelt. Auch wenn da ein Speicher dabei ist, kann das immer noch Plug-n-Play sein. Und das ist ausschlaggebend. Wenn der Kunde in der Lage ist, durch Anleitung und ohne Werkzeug die Anlage in Betrieb zu nehmen ist das so. Auch den Elektriker brauchst du nicht. Das sind eher so Faxen von Vermietern, um ein Balkonkraftwerk zu verhindern. Warum sich der Netzbetreiber da so anstellt ist schon seltsam, da die Anlage mit oder ohne Speicher nicht mehr als 800Watt einspeisen darf/kann. Hat der Netzbetreiber noch irgendwelche Begründungen angegeben? Eine Anmeldung des Speichers beim Netzbetreiber ist ja im Grunde auch problemlos. Wenn er sich da beschwert, kann ja gleich ein Anmeldeformulat mitschicken. Ich würde auf jeden Fall versuchen, eine Verständigung mit dem Netzbetreiber zu finden, da das Ganze leider ja doch ein weitgehend rechtsfreier Raum ist. Die Bunderegierung hat das ja mal gut gemeint und dann die Menschen im Stich gelassen und der Willkür der Netzbetreiber ausgeliefert. Leider ist das so. Das gilt auch für Kunden, die eine Null-Einspeisung machen wollen.


    Gruß

    Gerhard

  • Danke, so sehen ich das auch... alles ohne Werkzeug stellt doch eigentlich kein problem da, ist ja kein Speicher Marke eigenbau! Ausserdem ist es kein Mietobjekt sondern Eigentum ;) .

    Und so lange alles was ins Haus oder auch Richtung Netz geht nicht mehr als 800W ist - gibt es da ja eigentlich keinen Einwand.


    Ich würde sagen hier ist auch ein wenig Unwissenheit des Mitarbeiters.

  • Es mag sein das ihr das so seht, dennoch liegt ihr falsch.


    Ein Energiespeicher ist immer explizit durch eine qualifizierte Fachkraft in Betrieb zu nehmen, die überdies beim Energieversorger gelistet sein muss. Dazu müssen die Formblätter E3 und E8 von der Fachkraft ausgefüllt und eingereicht werden.

    Ich habe über ein halbes Jahr gebraucht meinen Energieversorger davon zu überzeugen das es auch anders geht.

    Obwohl ich per Gesellenbrief qualifiziert bin wurde das nicht anerkannt.


    Hier mal der Link zum Gesetzestext, interessant ist da die Definition von „Steckersolargerät“ und §10a.

    Kleinspeicher werden im Gesetz nicht explizit genannt, sind also zu behandeln wie alle Speicher bis zu einer bestimmten Größe.


    Maßgeblich für die Inbetriebnahme sind die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) eures Netzbetreibers, diese könnt ihr auf deren Homepage finden.


    Das ganze Theater mit der Anmeldung des Speichers kann man umgehen indem man ein mobiles Gerät nutzt, z.B. die „Vitapower“ von AlphaEss.


    1. Hilfe Maßnahme wäre den Speicher einfach im Marktstammdatenregister stillzulegen, dem Netzbetreiber anzuzeigen das der

    Speicher nicht mehr im Betrieb ist und das Ding illegal zu Betreiben.

  • Wenn ich das Teil wieder abmelde, brauche ich einen neuen Wechselrichter, denn dieser ist mit im Akku verbaut.

  • Das Teil ist ja keine USV. Der Sinn und Zweck ist die Einspeisung ins öffentliche Netz und damit wird das als Speicher Netzparallel betrieben. Ja Anmeldung durch Eli erforderlich. Einige NB sehen das allerdings easy und da ist das ohne Eli kein Problem. Im MStR. meldest Du die Anlage nur mit den technischen Daten an. Nach WR Typ wird nicht gefragt. Eine Netzbetreiberprüfung ist auch nicht vorgesehen. Bei der 600VA Regelung mußte man meist noch dem Netzbetreiber mitteilen, was man da verbaut hat. Da konnte man allerdings noch beim Register den Speicher direkt mit anmelden. Die 800VA Regelung ist halt nicht so toll. Mit Speicher und nur 2kWp wirds bei schlechten Bedingungen schon eng.

  • Also im klartext anmelden durch einen Elektriker. Da mir ja ein Zweirichtungszähler aufgebrummt worden ist bzw. wird kann der Typ das nicht gleich machen ?

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