Darf Netzbetreiber SchuKo verbieten?

  • Guten Morgen,


    Ich habe seit ein paar Wochen mein BKW in Betrieb. Hab dies bereits im Marktstammdatenregister angemeldet und wollte dies nun auch bei örtlichen Netzbetreiber. Dieser sagt mir allerdings, dass ich einen Nachweis über eine durch eine Elektrofachkraft installierte Energiesteckdose erbringen muss, oder eben über eine feste Installationen.

    Also der Betrieb über SchuKo untersagt sei.


    Ist dies möglich? Also darf mir das der Netzbetreiber vorschreiben??🤔


    Dankeschön

    ☺️

  • Nach EU- Recht ist der Schuko- Stecker erlaubt, in Deutschland ist er derzeit geduldet.

    Gem. §49 EnWG muss der Anschluss des BKW „dem Stand der Technik“ entsprechen, diese Anforderung ist mit einer ordnungsgemäßen Schuko- Steckdose erfüllt.

    Bei der „EWE“ steht die Forderung nach einem „Wieland- Stecker“ auch im Merkblatt, der Nachweis wird allerdings nicht weiter hinterfragt.


    beispielhafter Kommentar zu §49 EnWG

  • Geduldet heißt, wird strafrechtlich nicht verfolgt!

    Versicherunstechnisch eine Grauzone, im Versicherungsfall

    kann sich die Versicherung querstellen.

    Das soll sich in der Gesetzesändereung, auf die wir alle warten ändern,

    aber die Politik kommt immer noch nicht aus dem Quark.

    Schuko soll explizit erlaubt werden.

    Bin mal gespannt, wie die max. Modulleistung begrenzt wird.

    Hoffentlich gibt es zwischen Politik und VDE keine Unterschiede.

    Politik will auf 2000 Watt begrenzen, VDE auf 960 Watt.

    Versicherungstechnisch sollte man sich dann an die VDE Angaben halten,

    sonst kann es schnell teuer werden.

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