Hallo zusammen,
ich möchte euch über meine aktuelle Situation informieren und hoffe auf eure Hilfe. Seit September 2023 betreibe ich ein kleines Balkonkraftwerk, das auf 600 Watt Leistung und 2KWp ausgelegt ist. Es ist auch entsprechend im Marktstammdatenregister registriert.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, die Leistung des Wechselrichters auf 0,8KW zu erhöhen, wie es scheinbar im Marktstammdatenregister bereits möglich ist. Dabei möchte ich die bereits registrierten 2KWp beibehalten und nicht verändern.
Hier entsteht jedoch eine Unklarheit. Laut Marktstammdatenregister muss bei einer Leistungssteigerung eine neue Anlage registriert werden. Aber wie ist das umsetzbar, wenn nur ein Balkonkraftwerk pro Zähler erlaubt ist? Ich muss zugeben, dass ich an dieser Stelle ein wenig den Überblick verloren habe.
Dieses Problem könnte in der Zukunft auch viele andere Betreiber betreffen. Daher möchte ich hier in die Runde fragen: Wie soll das Ganze in der Praxis funktionieren? Hat vielleicht jemand von euch bereits Erfahrungen mit dieser Situation gemacht oder hat eine Idee, wie man das am besten lösen könnte?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und danke euch schon mal im Voraus für eure Unterstützung.