Hallo Elias,
mit einem Balkonkraftwerk würde ich nicht anfangen. Zu wenig Effekt. Auch die Pseudo-Speicherlösung macht es nicht besser.
Die Alibi-Variante ist unnötig. Ein Balkonkraftwerk sollte zwar formell angemeldet werden - praktisch ist das jedoch unnötig. Ich möchte hier keinen religiösen Disput eröffnen - wer seine Balkonanlage anmelden möchte, kann das natürlich machen. Die gelebte Rechtspraxis in Deutschland zeigt jedoch, dass die Nichtanmeldung von Balkonanlagen nicht geahndet wird. Die folgenschwerste Sanktion bei fehlender Anmeldung ist der Verlust der Einspeisevergütung, was bei einem Balkonkraftwerk ohnehin bedeutungslos ist. Das vielzitierte Bußgeld auf Basis des EEG ist ebenfalls irrrelevant, da in Deutschland bisher kein einziger derartiger Sanktionsfall bekannt geworden ist, und das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so bleiben wird.
Inselanlagen gibt es auch in der Off-Grid-Hybrid Variante mit Netzanschluss. Diese Art Inselanlagen werden auch als "Inselanlage mit Netzunterstützung" bezeichnet. Für solche Inverter ist weder eine Anmeldung im Marktstammdatenregister, noch die Genehmigung deines Netzbetreibers erforderlich. Auch wenn Netzbetreiber und VDE Fundamentalisten immer wieder §13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zitieren, wird es dadurch nicht wahrer. Ohne Einschränkungen gilt die NAV bis einschließlich Zähler und Hausanschlusssicherung (Hauptsicherung). Für alles was hinter dem Hausanschluss kommt, gilt die NAV nur dann, wenn durch die Anlage mit "schädlichen Rückwirkungen" auf das Netz zu rechnen ist, oder eine signifikanten Mehrbelastung des Netzes wahrscheinlich ist. Schädliche Rückwirkungen sind bei einem On-Grid Inverter durch das technische Konzept des Einspeisens tatsächlich möglich - daher gilt hierfür eine Anmeldepflicht. Off-Grid Hybrid Inverter hingegen können prinzipbedingt keine schädlichen Rückwirkungen auf das Netz verursachen. Hintergrund ist die Tatsache, dass dieser Gerätetyp keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann. Auch mit signifikanten Mehrbelastungen des Netzes durch eine Off-Grid-PV Anlage ist nicht zu rechnen - eher mit dem Gegenteil.
Stichwort "Bastelanlage": Grundsätzlich muss jedes elektrische Gerät den gültigen EU Vorschriften genügen (CE Kennzeichnung). Das gilt für in der EU hergestellte Geräte ebenso, wie für Geräte aus Fernost. In der Regel stellen auch fernöstliche Hersteller alle erforderlichen Zertifikate für den Vertrieb in die EU bereit - man sollte sich jedoch vor dem Kauf darüber informieren. Ob du die Anlage selber installierst, oder vom Fachmann anschließen lässt, ist rechtlich gesehen Deine Entscheidung. Wie bereits oben erwähnt, endet das per NAV geregelte Fürstentum des Netzbetreibers nach dem Zähler am Hausanschluss. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches dir das Heimwerken an deiner Hauselektrik untersagt. Was es jedoch gibt, sind Regelwerke wie die VDE Richtlinien für die Einhaltung technischer Standards. Du solltest also wissen was du tust, oder einen Elektriker um Hilfe bitten. Aufgrund der zivilrechtlichen Relevanz solcher Arbeiten (Versicherung, Personenschaden, etc.) , solltest du zumindest für den den finalen Anschluss der PV-Anlage einen Fachbetrieb in Erwägung ziehen.
Fazit: Eine Inselanlage mit Netzanschluss ist die beste Variante zur Umsetzung deiner Solarpläne. Ein Festanschluss stellt kein Problem dar. Trickreiche Dosen- oder Schalter-Konstrukte zur Verschleierung des Netzanschlusses sind unnötig oder sogar kontraproduktiv.
Viele Grüße vom Solarbringer