Ich habe kürzlich ein Balkonkraftwerk an einer Schukosteckdose angeschlossen. Als ich es dann beim Netzbetreiber anmelden wollte, musste ich feststellen, das der Netzbetreiber eine spezielle Energiesteckvorrichting (Wielandsteckdose) und Installation durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen vorschreibt.
Ich möchte deshalb mit der Anmeldung bis Anfang 2024 warten, da dann wohl eine Schukosteckdose für kleinere Balkonkraftwerke grundsätzlich erlaubt ist.
Bis dahin wollte ich eigentlich mein Balkonkraftwerk in Betrieb lassen.
Kann der Netzbetreiber erkennen, das ich aktuell ein unangemeldetes Balkonkraftwerk installiert habe? Da ich bereits einen Zweirichtungszähler habe befürchte ich, dass der Netzbetreiber den eingespeisten Strom erkennt?!