BKW - allgemeine gestezliche Vorschriften --> wieviele Module sind gesetzlich erlaubt?

  • Moin Moin,


    da ich leider bislang im Internet nicht fündig geworden bin, erhoffe ich mir hier weitere Informationen.


    Kennt einer die gesetztlichen Grundlagen/Vorschriften/Richtlinien, die bei einem BKW greifen?

    (Mir geht es nicht um "max 600 Watt einspeisen", "SchuKo-Stecker ist nur ne Richtlinie", etc... Ich würde gern wissen, wo ich das genau nachlesen kann).


    Und ist irgendwem bekannt, ob es eine Obergrenze der Anzahl der Module (oder Brutto KWP) gibt?

    Wir arbeiten mit Ost/West Ausrichtung und ich komme günstig an weitere Module und würde daher gern noch mehr an meinen Wechselrichter anschließen.

    Ja, der Wechselrichter ist dafür ausgelegt und hätte da kein Problem mit. Und nein, ich möchte keine Grunsatzdiskussion, ob sich das lohnt ;)


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder habt einen Tipp, wo ich die Infos finden könnten.


    Einen sonnigen Tag allen!


    Besten Gruß,

    Michael

  • Hallo Michael, suchen kannst Du hier: Bundestag

    Den genauen Link für die Vorschrift kenne ich nicht, aber dort kannst Du starten...


    Die Module: Anzahl/kWp ist egal, der WR darf nur 600W (...) erzeugen...


    Reicht Dir diese Info ?


    Wünsche auch Dir einen sonnigen Tag !


    Schöne Grüße, Manfred

  • Danke schonmal für den Link - ich werde da mal suchen.


    Und genau bei dem, was du geschrieben hast, fängt es ja alles an etwas "ungenau" zu werden.

    Ich habe auch schon die Info gefunden, dass (angeblich) bei dem Solarpaket (welches noch kommen soll) nicht nur die Einspeisung auf 800W angehoben werden soll, sondern auch die Leistung der Module auf insg. max. 2000W angehoben werden soll.....

    Das würde ja bedeuten, dass es jetzt auch schon eine Grenze gibt..... vielleicht....?!


    Ist alles gefährliches Halbwissen und daher bin ich auf der Sucher nach etwas Licht im Dunkeln.

  • Falls es auch andere Interessiert, hier der Wortlaut von der Seite der Bundesregierung bzgl. des noch ausstehenden "Solarpaket1":


    Zitat:

    Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.


    Das Bedeutet, dass die Gesamtleistung von allen Module begrenzt ist?


    Oder erst zukünftig...?


    Mal schauen, ob wir noch weitere Infos hierzu finden können.....


    -----------------

    Update:


    in dem kommenden "Solarpaket1" sind alle Änderungen aufgeführt, die u.A. auch die "EEG 2023" abändern bzw. ergänzen sollen. Es sollen viele Erneuerungen bzlg. der BKW mit dazu kommen. In diesem Zusammenhang ist der Wortlaut in diesem "Solarpaket1":


    EEG2023

    § 8 wird wie folgt geändert:

    Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:

    „(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von

    insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere,

    die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Ab-

    nahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maß-

    geblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregis-

    terverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen

    von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden


    und weiter schreiben die:


    Die installierte Leistung bezieht sich hier, wie insgesamt bei Solaranlagen im EEG, auf die Modulleistung.



    Nun denn.... Ich denke mit einem "Wechselrichter darf nur 600W einspeisen (oder später 800W) und alles andere ist egal" ist es scheinbar nicht getan.

    Somit kann ich mein Plan mit den 8 Modulen dann wohl vergessen.....


    Wenn jemand noch andere/weitere Infos hat, wäre ich sehr dankbar ;)

  • Hallo noch einmal,


    Du hast Recht - das habe ich "SO" auch noch nicht gelesen/gesehen... Aus welchem Grund die gesamte Modulleistung begrenzt wird,

    erschliesst sich mir nicht - die Frage hatte sich mir aber bislang aufgrund der geringen WR-Leistung und Eingangsspannung bei

    Mikrowechselrichtern auch noch nicht gestellt.. also wird definitiv die Modulleistung auch begrenzt, das verstehe wer will... aber wer

    versteht schon alles, was heutzutage so entschieden wird.. :(

  • Habe gerade hier etwas gefunden (Bild... ... ... :(


    Balkonkraftwerk 2000 Watt: Was Sie über das neue Gesetz wissen müssen
    Ein neues Gesetz sieht eine neue Grenze für Balkonkraftwerke vor. Sie soll bei 2000 Watt liegen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.
    www.computerbild.de


    03.02.2024, 08:30 Uhr

    Julia Struck

    Künftig darf ein Balkonkraftwerk nicht mehr unbegrenzt viele Solarmodule umfassen. Deren Leistung soll auf 2000 Watt begrenzt werden. Wir klären, was Sie über die neue 2000W-Regel wissen müssen und wann sie gilt.

    Unkompliziert etwas eigenen Solarstrom produzieren: Das möchte die Bundesregierung ermöglichen und hat allerhand Änderungen und Erleichterungen für Solarstromregelungen auf den Weg gebracht. Unter anderem kommen für Balkonkraftwerke neue Leistungsgrenzen. Das bedeutet: Künftig sollen solche Stecker-Solargeräte nicht nur 600, sondern 800 Watt einspeisen dürfen. Neu ist eine Beschränkung, die sich auf die Leistung der Solarmodule bezieht. Sie soll 2000 Watt betragen. Was das bedeutet und ob und wann die Grenze kommt, lesen Sie hier.


    Die Begrenzung auf 2kW Modulleistung scheint neu zu sein...

  • ja da hat sich das entsprechende Ministerium wohl auch schon zu geäußert. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es denen ja darum, möglichst viel erneuerbare Energie einzuspeisen bzw. zu nutzen. Ich übertreibe mal:

    Wenn ich ein BKW mit 20 Modulen betreibe, dann speise ich vermutlich immer satte 600W ein.... Allerdings verschenkt man im Sommer auch sehr viel "Einspeise-Potential". Die Fläche bzw. die hergestellten Module wären dann in einer normalen PV Anlage wohl besser aufgehoben und würden dort deutlich mehr Sinn ergeben. Nach deren Auffassung wäre sowas nicht im Sinne des Vorhabens der Bundesregierung - daher wohl die Begrenzung.


    Nun denn...

    Kann man schon verstehen - ich hätte die Gernze aber lieber bei 3000W gehabt - aber das ist meine persönliche Meinung.

  • Aktuell scheint es diese Beschränkung nicht zu geben...... Stellt sich die Frage:

    Was ist mit bereits bestehenden BKW?

    Aber ob wir da drauf jemals eine offizielle Aussage erhalten werden, wage ich zu bezweifeln.....

  • Wäre schön, wenn mehr Praktiker und weniger Theoretiker (...) am Ruder wären.. aber wo sollen die herkommen...

    "so" bewegt man sich sehr of in Grauzonen... nicht nur in der PV-Ecke...

  • Die 2000 W sind willkürlich festgelegt um eine Definition für Balkonanlagen zu erhalten. Auf den ersten Blick ein neues Hindernis. In Wirklichkeit aber eher das Gegenteil davon:


    Zitat

    Anlagenzusammenfassung bei Balkon-PV: Die rechtliche Verklammerung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen soll auch dann ausgeschlossen werden, wenn sich diese auf demselben Grundstück befinden. Anderenfalls könnten alleine durch die Inbetriebnahme einer Balkon-PV bestimmte Schwellenwerte z.B. hinsichtlich technischer Anforderungen überschritten werden. Siehe zur Anlagenzusammenfassung auch Abschnitt 3.2 oben.

    https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=8


    Man kann dann auf dem gleichen Grundstück auch noch andere Anlagen aufbauen, die über weitere Module betrieben werden können. Nur halt keine weiteren Balkonkraftwerke. Mit der derzeitigen alten Gesetzeslage ist so etwas anscheinend nicht möglich.


    Allerdings sind da immer noch einige Bremser unterwegs. Die endgültige Fassung des Gesetzes scheint immer noch nicht festzustehen.

  • Hallo Felix, so weit ich verstanden habe, gab`s diese 2kW Grenze früher nicht, soll wohl jetzt im Rahmen der Energiewende... ... eingezogen werden...


    Ich haber leider weder Lust noch Zeit, mir das Gesetzesblabla durchzulesen: Aus welchem Grund soll das Positiv sein, wenn der Gesetzgeber

    eine neue Grenze vorgibt ? Balkonkraftwerk = 600W, Ende... und warum überhaupt nur ein Balkonkraftwerk, wenn ich mehr Platz und genügend Kupfer

    in den Wänden habe... und wenn ich mir 20kW an Inselkraftwerk hinbaue, ist das meine Sache... wenn ich deswegen in Rauch aufgehe,

    weil ich zu blöde (unwissend---) bin, die Finger von Sachen zu lassen, von denen ich keine Ahnung habe.. dann ist das natürliche Auslese...


    Und noch: Wie viele Kollegen werden sich überhaupt 2kW oder mehr irgendwo hinstellen, und das als Balkonkraftwerk deklarieren... ...

    Wenn, dann gleich richtig, also das Dach oder die Wand oder was auch immer vollpacken... also ist das Thema ohnehin daneben...

    Oder ?? Hab` ich das Thema falsch verstanden ? Ehrlicherweise ist mir "so etwas" auch noch nicht vorgekommen..


    Schöne GRüße !

  • Der Knackpunkt ist halt, dass man Balkonkraftwerke oder technisch korrekt „Steckersolargeräte“ prinzipiell behandelt werden wie Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Haartrockner oder sonst was. Man kann sie überall kaufen, selbst zusammen stecken, Stecker rein und fertig. Das war immer die Intension dabei. Damit das überall gefahrlos funktioniert sind Grenzwerte so wie so nötig. Für den Aufbau größerer Solaranlagen sind Fachkenntnisse notwendig. Als Steckersolargeräte deklarierte Solaranlagen müssen so aufgebaut sein, dass die jeder auch ohne Fachkenntnisse betreiben kann.


    Die meisten Solaranlagen von Leuten die technisch versiert sind, die sind eh nicht angemeldet.

    Zitat

    Nach Branchenangaben sind in Deutschland mehr als 250.000 dieser Anlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von schätzungsweise 100 MW installiert. Davon sind rund 120.000 im Marktstammdatenregister registriert, d.h. etwa die Hälfte

    https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=8

    Dass die Hälfte der Anlagen angemeldet ist, dürfte auch noch bezweifelt werden. Nach dem Überfall auf die Ukraine hat jeder irgendwie versucht etwas für den Notfall zu installieren. Die Anmeldung war da so ziemlich das letzte was interessiert hat, zumal die EVU seinerzeit noch völlig grundlos umgehend in den Wucherpreismodus geschaltet haben. Die Merit-Order hat ihnen das ermöglicht. Völlig unberechtigt und genau das Gegenteil von dem, was in einer Notlage gebraucht wird. Aber jetzt haben wir ja das Glück, dass die Solarmodule unheimlich billig geworden sind. Die Akkus werden auch immer billiger. Da wird Nulleinspeisung auch bei kleineren Anlagen immer interessanter. Die Grundversorger verlangen ja teilweise immer noch Wucherpreise. Denen muss man seinen Überschuss dann nicht unbedingt noch schenken. Einen Sinn sehe ich bei der Anmeldepflicht von Steckersolargeräten ohnehin keinen mehr. Da hätte man meiner Meinung nach drauf verzichten können. Das kommt irgendwann garantiert auch so.

  • Da stimme ich Dir vollkommen zu... ich hoffe/denke auch, dass das ganze Thema weiter liberalisiert wird... wenn man sich im Ausland umschaut... die schütteln nur noch die Köpfe über unsere Regelungswut... nun denn, wir werden sehen... ich wünsche einen schönen Abend !

  • Guten Morgen zusammen,


    die CT` schreibt etwas über die Balkonkraftwerksvorschriften und die Änderungen dazu:

    CT


    Es sind auch einige Kommentare dazu eingetroffen...


    Schönes Wochenende Euch !

  • Da sind ja ziemlich merkwürdige Änderungsvorschläge in der Diskussion:


    -Maximal 2000W Solarmodule bei 600W Einspeisung,

    -maximal 960W Solarmodule bei 800W Einspeisung.


    Die anscheinend vom VDE geforderte Begrenzung auf 960W Solarmodule bei 800W Einspeisung macht überhaupt keinen Sinn. Wenn ein Wechselrichter in der Lage ist die 800W nie (auch nicht kurzfristig) zu überschreiten, dann ist es hinsichtlich Netzsicherheit völlig egal, für wie viele Module der ausgelegt ist. Wenn er das nur für eine bestimmte Anzahl von Modulen kann, dann muss das der Hersteller vorgeben, nicht der VDE. Der VDE kann bestenfalls vorgeben, in wie weit die 800W kurzfristig überschritten werden dürfen, damit die Netzsicherheit gewährleistet bleibt. Alles Andere ist eigentlich nichts anderes als Fortschrittsverhinderung.

  • Aktuell klingt es aber so, als wäre VDE mit der eigenen Vorschrift vorgeprescht. Danach ist wahrscheinlich, dass die VDE-Norm der Gesetzgebung schlicht hinzugefügt und damit Teil der Gesetzgebung wird. Der Gesetzgeber müsste sich sonst ausdrücklich dafür entscheiden, ausdrücklich nicht diese Norm zu verwenden.


    VDE sind keine gewählten Verteter des Volkes - aber sie können. sich dank ihrer selbst verliehenen Kompetenz und Monopolstellung massiv in die Gesetzgebung mit einmischen.

  • Hallo Braut21,

    genau. Die VDE ist immer noch "das Maß der Dinge", also quasi eine Behörde... (quasi...!)


    Und DEM ->Die anscheinend vom VDE geforderte Begrenzung auf 960W Solarmodule bei 800W Einspeisung macht überhaupt keinen Sinn. <- Satz von Felix stimme ich absolut zu... habe noch keine sinnige Erklärung für "sowas" gehört...

    Selbst wenn ich 30 xyz-Kollektoren an einen 600W WR hänge (abgesehen von Strangspannungen etc...), kommen nur 600W Richtung Hausnetz...

    Also ? Strange...

  • ngspannungen etc...), kommen nur 600W Richtung Hausnetz...

    Also ? Strange...

    VDE argumentiert vermutlich mit der Sicherheit der Anlage VOR dem Wechselrichter. Allerdings handelt es sich bei 2x2 Modulen noch immer um recht harmlose Niederspannung, wo weder der Dachdecker noch die Feuerwehr viel zu befürchten hat.
    Mit 30 xzy-Kollektoren zu je 18 V, womöglich in Serie, kommst du aber doch schon mit Winterbonus auf locker über 5 kV, was erheblich weniger ratsam wäre...

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