BKW - allgemeine gestezliche Vorschriften --> wieviele Module sind gesetzlich erlaubt?

  • Dann würde aber auch der WR sofort in Stücke springen, wenn die Module alle in Reihe in einem Strang an ihn angesteckt würden.. und die Sonne scheint... also alles rein theoretisch...

  • Ich glaube alles über 3000Wp an einem Balkonkraftwerk ist reine Utopie.

    Die Masse wird sich um 2000Wp +/- 500 einpendeln, viele noch weniger.

    Also war der Gedanke einer Begrenzung bei 2000Wp gar nicht so abwegig und praxistauglich.

    Klar, mehr ist besser, aber notwendig?

  • Das Problem sind nicht die 2 kW, die völlig ausreichend wären. Das Problem wäre die VDE-Begrenzung auf max. zwei Module, mit denen bei z.B. 900 W Peak-Leistung der Module nur im Ausnahmefall die 600/800 Watt geliefert würden, mit 2x2 Modulen aber du kontinuierlicher bei der max. zulässigen Leistung einspeisen könntest.

  • Da geht jetzt einiges durcheinander. Ich fasse deshalb noch einmal zusammen:


    -An einen 600W-Wechseleichter dürfen maximal 2000Wp an Solarmodulen angeschlossen werden,

    - an einen 860W-Wechseleichter dürfen maximal 960Wp an Solarmodulen angeschlossen werden,

    - es geht ausschschließlich um die Anteile die der Wechselrichter ins Netz speist und dadurch im Hausnetz zu einer Überlastung führen könnten.


    Die Anzahl der verbauten Panele spielt nach wie vor keine Rolle. Hochspannung am Wechselrichter einer Balkonanlage verbietet sich eh von selbst, weil da die allgemein gültigen Vorschriften für Elektrogeräte gelten.


    Da stellt sich dann übrigens noch die Frage, wie das dann aussehen soll, wenn man in seinem Balkonkraftwerk noch einen Akku verbaut hat. Die Preise für Akkus dürften in den nächsten Jahren noch drastisch fallen und dann zur Standardausrüstung werden. Zumindest dann, wenn es Putin nicht gelingt, die Ukraine zu übernehmen.

  • Bei der VDE bezüglich 800VA-Bkw fehlt es, n.m.M., an differenzierter Sachlichkeit, sofern es denn wahr wird. Pauschal alle 800VA-Anlagen nur mit 960 WP zuzulassen ist offensichtlich Lobbygesteuert. Denn es macht schon einen Unterschied, ob die Leitung der verwendeten Steckdose in 1,5mm² oder 2,5mm² und wie hoch die hausseitige Absicherung (16A / 10A) ausgeführt ist.

    Da sollte ein fachspezifisches Vorgabenwerk verschiedene Modelle aufführen. Steht ja auch nicht drin, dass alle Haushaltssteckdosen nur mit 1,5mm² verdrahtet und mit 16A abgesichert sein müssen, sondern z.B. wenn ... mm² dann ... A usw.

    So sollte ein 800VA-Bkw an 1,5mm² mit 16A LS mit 960 WP, an 2,5mm² mit 16A LS zum Beispiel mit 2000 WP zulässig sein, mit 20A LS gerne mehr, falls es zukünftige gesetzliche Regelungen erlauben.

  • Hallo MiG, grundsätzlich gebe ich Dir Recht (Lobbygesteuert), nur fehlt mir immer noch eine Begründung dafür, dass wieder eine Regelung/Vorschrift eingeführt werden muss.. in einer Zeit, in welcher unser Bürokratismus uns ohnehin schon die Luft abdreht...


    Denn: Selbst, wenn 10 Module 5kWp bringen würden, könnte der jeweilige WR doch nur 600W/800W liefern... die könnte er auch mit 960WP Modulen liefern, wenn im Sommer die Sonne passend steht.. also: Warum muss vorgeschrieben werden, was nicht vorgeschrieben werden muss... m.M.n. Ohnehin werden die meisten Anwender nur "fertige" Anlagen mit bis zu vier Modulen kaufen... UND die meisten Anwender werden keinen Abnehmer am Netz haben, (am BKW-Strang), welcher 4280W (3680W bei 230V/16A UND 600W BKW) bzw. 4480W (bei 800W BKW) konstant abnimmt... Also ist das Risiko rein akademisch... Natürlich KANN bei solch hoher Abnahme eine Leitung abschmoren.. aber das kann sie auch, wenn die 960WP Module voll aktiv sind... und das BKW dann 800W liefert... UND wenn dann ein Verbraucher die 4kW abnimmt... wenn... Es geht aber aktuell darum, möglichst viel grünen Strom zu produzieren, um von qualmenden Kraftwerken wegzukommen... hier wieder mit Warnungen die Mitbürger an der (meistens sinnvollen) Investition in ein BKW abzuhalten... das ist so "typisch heute"...

  • Ich bin da voll bei dir.

    Ich denke, der Grund für diese Regelung ist nicht nur Lobbyarbeit, sondern auch versicherungstechnischer Natur. Man könnte ja die Zahlung z.B. für einen Elektrobrand begründet (auf die VDE bezogen) verweigern, auch wenn die Anlage zwar physikalisch korrekt arbeitete, aber trotzdem eine "nicht VDE-konforme Anlage" betrieben wurde und diese nichtmal am Strang des Brandherdes angeschlossen war.

  • Ja, klar... aber warum leitet der VDE (Verein...) solche komischen Vorschriften ein... um die Elektriker mit Arbeit zu bestücken ? Ich glaube, dass man aktuell am Telefon einen Lachanfall hören wird, wenn man Elektrofirmen mit einer Anfrage nach einem Anschluss für ein BKW "belästigt"... die sind ohnehin alle überlastet... deswegen verstehe ICH diese Vorschriftenwut nicht... Die Versicherung wird aktiv, wenn etwas passiert ist, und die beziehen sich dann auf die VDE... aber wenn die VDE sich darauf beschränkt, die Leistung (600W/800W) vorzugeben, und eine nach den aktuellen Regeln installierte Anlage empfiehlt (Steckdose in Stecker in dem Falle) sollte das doch mal reichen... warum Modulanzahl/Bruttoleistung der Module vorgeben... nun denn: Wir werden das auch nicht ändern... Irgendeinen Grund wird`s schon haben... Schönen Tag wünsche ich ! :)

  • Ich denke auch, dass Leistungsbegrenzung für den Netzinput reichen sollte. Lustig ist dann auch noch, dass genau das einmal in einer Stellungnahme des VDE zu dem Gesetzesentwurf vorgeschlagen wurde:



    Zitat

    2. Leistungsgrenze für Steckersolargeräte klarstellen

    Vorschlag/Änderungsformulierung Streichen der zusätzlichen Leistungsgrenze von 2 Kilowatt, da die PV-Modulleistung für den Netzanschluss durch die Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 800 Voltampere bereits ausreichend geregelt ist. „Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung mit insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. …“

    https://www.vde.com/resource/b…et-stellungnahme-data.pdf


    Was ins Netz eingespeist wird, das muss der Wechselrichter regeln. Mir ist auch unklar, warum da jetzt wieder an einem unnötigen Verhau in der Gesetzeslage gearbeitet wird.

  • Ab Montag soll die Registrierung vereinfacht werden.

    Zitat

    Balkonkraftwerke soll sich künftig unkomplizierter registrieren lassen. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass das Prozedere zum 1. April vereinfacht wird, auch soll die Nutzerführung im Marktstammdatenregister (MaStR) modernisiert werden. Die Website des Registers wird deshalb am kommenden Montag voraussichtlich von 9 bis 10:30 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein.

    https://www.heise.de/news/Balk…rd-einfacher-9670317.html


    Das neue Solarpaket lässt allerdings immer noch auf sich warten. Nachdem die FDP die Solarförderung über den Resilienzbonus endgültig gekippt hat, sollte es jetzt aber in Kürze im Bundestag und mitte April vielleicht dann endlich im Bundesrat verabschiedet werden. Ein paar Änderungen dürfte es noch geben. Der erlaubte Anschluss über den normalen Schukostecker dürft aber bleiben. Das Entfallen der Anmeldung beim Netzbetreiber dürfte auch bleiben.

  • Am Freitag um 9:00 Uhr wird über das Solarpaket 1 im Bundestag abgestimmt. Wenn es dann (hoffentlich zügig) den Bundesrat passiert ist es vielleicht schon im nächsten Monat gültig.

  • Habe ich auch zuerst gedacht. Das Drama ist aber noch lange nicht zum Ende gekommen. Noch langsamer als die Politik ist anscheinend die Normungsorganisation für den Bereich Elektrotechnik, die offensichtlich mal wieder viel Energie dafür aufwendet den altbewährten Schukostecker für steckerfertige Solaranlagen zu verbieten.


    Zitat

    Für die rechtlich unbedenkliche Stromeinspeisung für den eigenen Verbrauch aus Kleinsolaranlagen mit mehr als 600 Voltampere fehlt aber auch nach dem Solarpaket weiterhin eine wichtige technische Norm: Seit Monaten beraten Experten darüber, welche technischen Vorgaben Steckersolaranlagen für einen sicheren Betrieb auch bei größerer Einspeiseleistung erfüllen müssen.

    Nun soll am 3. Mai ein zweiter Entwurf veröffentlicht werden, der dann ebenfalls kommentiert werden kann. Darin sollen wesentliche Fragen adressiert sein, etwa, ob ein Schutzkontaktstecker ausreichend sicher sein ist oder ein Wieland-Stecker Pflicht sein sollte.

    https://www.heise.de/hintergru…tromspeicher-9698000.html

    Das Thema ist eigentlich über Jahre hinweg längst ausdiskutiert und geklärt. Hinweise, die auf irgendwelche Sicherheitsprobleme, kenne ich keine. Der normale Stecker hat sich weltweit bewährt. Strom geht da eh nur wenig durch. Die Lobbyisten lassen mal wieder grüßen. Für die Energiewende wäre so ein, mit Verlaub Schachsinn, eine Katastrophe.

  • Wenn wir in unserem Unternehmen so schnell arbeiten würden wie VDE/DKE (und die wissen seit letztem Jahr, dass da was kommt), dann wären die dort Angestellten bereits arbeitslos.

    Aber Lobbyarbeit dauert, vor allem, wenn die Haupbeitragszahler Nachteile zu erwarten haben ...

  • Hier noch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz mit den Änderungen. Größtenteils schwer verständilch. Für Balkonanlagen sind aber auch ein paar recht interessante Infos drin: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Man kann mehrere Wechselrichter betreiben. Dass die vom Herstelleller auf 800VA gedosselt sein müssen ist nicht gefordert. Damit dürften auch dürften intelligente Regelungen möglich sein.

    Zitat

    Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder 43. aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht

    ...

    Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.

    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1

    Die Regeungen für die Ausführung eines Netzanschlusses fehlen teilweise noch. In der Presse wird aber praktisch überall verbreitet, dass der Wechselrichter über einen Schukostecker eingebunden werden darf. Auch in den öffentlich rechtlichen Medien wird entsprechend informiert und auch geworben.

  • Der Punkt 4.1 im Entwurf des VDE bezüglich des Bkw ist ein unverschämter Schlag ins Gesicht der Ideengeber für die Bkw-Gesetzgebung sowie deren Anwender, die über einen möglichst langen Zeitraum des Tages 800VA einspeisen möchten.


    Der VDE nutzt das Wort "Dauerhaft" in diesem Zusammenhang unverschämter Weise als Rechtfertigung verdrehter Tatsachen. Die Sonne scheint in D nicht Dauerhaft, also permanent und mit max. Kraft.

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